LeistungsportfolioDas Leistungsspektrum wird maßgeblich durch die §§ 24, 27 und 28 des Wohnungseigentumsgesetzes festgelegt. Darüber hinaus richten wir uns nach den individuellen Wünschen und Beschlüssen der Gemeinschaft. Einen Auszug aus unserem Leistungskatalog finden Sie hier (Pop-up). |
||||